Seitenbereiche
Kanzlei-Portal

Ihr kompetenter und starker Partner für Steuern!

Inhalt

Verwaltungsgerichtshof bestätigt flächenmäßige Beschränkung der Hauptwohnsitzbefreiung

Steuernews-TV Februar 2025

Verwaltungsgerichtshof bestätigt flächenmäßige Beschränkung der Hauptwohnsitzbefreiung

Private Veräußerungsgewinne von Grund und Boden, Gebäuden sowie grundstücksgleichen Rechten unterliegen der Immobilienertragsteuer. Handelt es sich bei der veräußerten Immobilie um den Hauptwohnsitz der Verkäuferin bzw. des Verkäufers, unterbleibt eine Versteuerung, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Die Einkommensteuerrichtlinien sehen eine flächenmäßige Beschränkung der Hauptwohnsitzbefreiung vor, die der Verwaltungsgerichtshof nunmehr bestätigt hat. Mehr dazu erfahren Sie in Steuernews-TV.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.