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Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich)

Was tun wir für Sie?

  • Internet-Abfrage von Daten (z.B. Lohnzettel, Bescheide) beim Finanzamt
  • Vollständiges Ausfüllen des Formulars und Erstellung aller nötigen Beilagen. (Das umfasst die Ermittlung bzw. Aufstellung der Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen)
  • Einreichen der Erklärung beim Finanzamt
  • Kontrolle der Veranlagung auf Übereinstimmung mit der eingereichten Erklärung
  • Rückzahlungsantrag beim Finanzamt

Kosten 

(gültig ab 01.01.2024, jeweils für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung pro Person/Jahr)

Jahreseinkommen €

Punkte

à €

(inkl. USt)

Betrag

Spitzen-steuersatz2)

 

bis

18.000

1

90,00

90,00

20,00 %

18.001

bis

31.000

2

90,00

180,00

30,00 %

31.001

bis

60.000

3

90,00

270,00

41,00 %

60.001

bis

90.000

4

90,00

360,00

48,00 %

90.001

bis

1.000.000

5

90,00

450,00

50,00 %

 

ab

1.000.001

6

90,00

540,00

55,00 %

 

 

 

 

 

 

 

Werbungskosten (Excel-Aufstellung)1)

2

90,00

180,00

 

Außergewöhnliche Belastungen (Excel-Aufstellung)1)

1

90,00

90,00

 

> Ergänzungsersuchen

> Bescheidänderungen (wie z. B. Beschwerde, Bescheidberichtigung, Wiederaufnahme)

> Pflichtveranlagungen

werden nach tatsächlichem Zeitaufwand verrechnet (z.B.: 1 Std. = 1 Punkt = € 90,00)

 

Beschränkung des Gesamtbetrages: Bei freiwilligen Arbeitnehmerveranlagungen begrenzen wir unser Honorar auf maximal die Höhe der erreichten Gutschrift. Auch wenn unsere Kosten höher sein sollten als Ihre Gutschrift vom Finanzamt, steigen Sie also trotzdem schlechtestenfalls mit Null aus. à Diese Einschränkung gilt nicht bei Pflichtveranlagungen!

1) Diese Zusatzpunkte fallen an, wenn für diese Positionen umfangreichere Aufstellungen nötig sind. Wenn Sie ohne Belegnachweis der Werbungskosten den Pauschalbetrag geltend machen bzw. bei den außergewöhnlichen Belastungen beispielsweise nur eine Rechnung einreichen, fallen dafür natürlich keine Zusatzkosten an! Zusatzpunkte können auch für umfangreiche Datenerhebungen bzw. Abklärungen in div. Fachbereichen anfallen.

2) Der Spitzensteuersatz  zeigt Ihnen, wie viel von unseren Kosten Sie sich im Folgejahr ersparen. Beispiel: Sie lassen von uns die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 durchführen. Ihr Einkommen liegt zwischen 31.001 und 60.000 Euro. Das bedeutet 3 Punkte à  90 Euro, in Summe also Kosten von  270 Euro. Der Spitzensteuersatz liegt bei 41 %. Wenn Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 unsere Kosten von 270 Euro geltend machen, werden Ihnen davon bis zu 41 % - das sind in diesem Beispiel bis zu 110 Euro - vom Finanzamt gutgeschrieben.

Bezahlung:

Unsere für die Arbeitnehmerveranlagung ausgestellte Honorarnote ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

Bitte beachten Sie:

Die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung(en) beim zuständigen Finanzamt
erfolgt sofort nach Zahlungseingang.


Ansprechpartnerin: Frau Martina Dreier, 06565/6598-393, m.dreier@gruber-partner.at

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